
Transparent
Rechtssicher
Einfach
Wir erstellen ihre Betriebskostenabrechnung
Guido Jurock Immobilienverwaltung bietet Ihnen die
professionelle Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.
Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an
Hausverwaltungen und private Vermieter.
Gerne übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihren Mietern.
Ab 25 € pro Mieteinheit!
— Unsere Argumente —
Warum wir?
Transparent
Die Abrechnung durch einen neutralen Dienstleister erhöht das Vertrauen der Mieter und verringert zeitraubende Auseinandersetzungen.
Rechtssicher
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist für uns genauso selbstverständlich wie die stetige Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen!
Einfach
Sie stellen uns die benötigten Unterlagen zur Verfügung, und wir kümmern uns um den Rest.
Sie sparen wertvolle Zeit.
Gerne vereinbaren wir mit ihnen individuelle Lösungen.
— Was wir ihnen anbieten —
UNsere Services
Versand
Neben der Abrechnung der Betriebskosten übernehmen wir auf Wunsch auch den Versand. Gerne auch auf ihrem Briefpapier.
Kommunikation
Abwicklung der Mieterkommunikation zu Belegeinsichten oder Widersprüchen.
Beratung
Wir beraten sie zu allen Fragen der Betriebskostenabrechnung.
— Wie läuft der Prozess? —
Ablauf
- Sie schicken uns die benötigten Dokumente und Angaben (digital oder als Kopie)
- Wir erstellen ihnen innerhalb kürzester Zeit ein Angebot
- Wir beginnen mit der Bearbeitung und beantworten ihre Fragen
- Sie erhalten ihre fertige Nebenkostenabrechnung als Entwurf und die Rechnung
- Nach Zahlungseingang überlassen wir ihnen oder ihren Mietern die Abrechnungsunterlagen
Gerne überzeugen wir Sie von unseren Leistungen in
einem kostenlosen Erstgespräch.
Nehmen Sie doch gleich Kontakt mit uns auf!
Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten können in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden?
- Grundsteuer
- Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung, Glas- und Feuerversicherung)
- Wasser
- Abwasser
- Warmwasser und Heizung
- Abfallbeseitigung
- Straßen- und Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Allgemeinstrom
- Aufzugskosten
- Kabelanschluss, Antenne
- Hausmeisterkosten
- Wartungskosten
- Schonsteinfeger
- Rauchwarnmelder Miete
Eine Prüfung, ob Kosten umlagefähig sind, erfolgt durch uns. Gerne beraten wir Sie auch, welche Kosten in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden sollen.
Wie sind die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen?
Mieter und Vermieter sind verpflichtet den Umlageschlüssel im Mietvertrag zu vereinbaren.
Wurde keine Vereinbarung getroffen, sind die Betriebskosten gemäß § 556a (1) BGB „nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen“. Betriebskosten, die von einem gemessenen Verbrauch oder erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder Verursachung gerecht wird.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, prüfen wir für Sie nach, welchen Umlageschlüsseln abzurechnen ist.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt sein?
Die Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen.
Wir prüfen Ihren Abrechnungszeitraum und erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung möglichst schnell, sodass Sie Ihre Frist einhalten können.
Welcher Zeitraum ist abzurechnen?
Der Abrechnungszeitraum beträgt gem. § 556a (1) BGB 12 Monate.
Wir kümmern uns um die rechtzeitige Abrechnung.
Warum ist eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung so wichtig?
Der Mieter kann eine formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zurückweisen. Damit wäre eine Nachforderung nicht fällig. Oder die Abrechnung geht dem Mieter verspätet zu, auch dann wäre eine Nachforderung nicht fällig.
Ihnen entsteht so ein möglicherweise hoher finanzieller Schaden.
Was ist bei den Nebenkosten noch zu beachten?
Die Umlage der Hausnebenkosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern Sie keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Die Umlagevereinbarung in Ihrem Mietvertrag kann die einzelnen Hausnebenkosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.
Gerne prüfen wir Ihre Mietverträge, ob und welche Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Links
— Was sie brauchen —
Checkliste
Nutzen sie unsere Checkliste um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden.
Kontakt
Guido Jurock Immobilienverwaltung
Vogesenstraße 18
60529 Frankfurt am Main
Telefon: 069 – 95 77 50 41
e‑Mail: info@jurock.de
Kontaktformular
— Wir machen den Unterschied —
Ihre Vorteile
Geschwindigkeit
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt einfach und zügig.
Sicherheit
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen.
Gewerbe
Ein Ausweis der Mehrwertsteuer ist natürlich möglich.
Flexibilität
Bei uns sind sie nicht nur eine Nummer. Wir bieten schnellen und individuellen Service.
Kompetenz
Wir rechnen sowohl Wohnungen
als auch Gewerbeeinheiten ab.