Guido Jurock Immobilienverwaltung

Trans­pa­rent
Rechts­si­cher
Ein­fach

Wir erstel­len ihre Betriebskostenabrechnung

Gui­do Jurock Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bie­tet Ihnen die
pro­fes­sio­nel­le Erstel­lung von Betriebskostenabrechnungen.

Unser Ange­bot rich­tet sich glei­cher­ma­ßen an
Haus­ver­wal­tun­gen und pri­va­te Vermieter.

Ger­ne über­neh­men wir auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ihren Mietern.

Ab 25 € pro Mieteinheit!

— Unse­re Argumente —

War­um wir?

Trans­pa­rent

Die Abrech­nung durch einen neu­tra­len Dienst­leis­ter erhöht das Ver­trau­en der Mie­ter und ver­rin­gert zeit­rau­ben­de Auseinandersetzungen.

Rechts­si­cher

Die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten ist für uns genau­so selbst­ver­ständ­lich wie die ste­ti­ge Anpas­sung an sich ver­än­dern­de Rahmenbedingungen!

Ein­fach

Sie stel­len uns die benö­tig­ten Unter­la­gen zur Ver­fü­gung, und wir küm­mern uns um den Rest.

Sie spa­ren wert­vol­le Zeit.

Ger­ne ver­ein­ba­ren wir mit ihnen indi­vi­du­el­le Lösungen.

— Was wir ihnen anbieten —

UNse­re Services

Ver­sand

Neben der Abrech­nung der Betriebs­kos­ten über­neh­men wir auf Wunsch auch den Ver­sand. Ger­ne auch auf ihrem Briefpapier.

Kom­mu­ni­ka­ti­on

Abwick­lung der Mie­ter­kom­mu­ni­ka­ti­on zu Bele­ge­insich­ten oder Widersprüchen.

Bera­tung

Wir bera­ten sie zu allen Fra­gen der Betriebskostenabrechnung.

— Wie läuft der Prozess? —

Ablauf

  1. Sie schi­cken uns die benö­tig­ten Doku­men­te und Anga­ben (digi­tal oder als Kopie)
  2. Wir erstel­len ihnen inner­halb kür­zes­ter Zeit ein Angebot
  3. Wir begin­nen mit der Bear­bei­tung und beant­wor­ten ihre Fragen
  4. Sie erhal­ten ihre fer­ti­ge Neben­kos­ten­ab­rech­nung als Ent­wurf und die Rechnung
  5. Nach Zah­lungs­ein­gang über­las­sen wir ihnen oder ihren Mie­tern die Abrechnungsunterlagen

Ger­ne über­zeu­gen wir Sie von unse­ren Leis­tun­gen in
einem kos­ten­lo­sen Erst­ge­spräch.

Neh­men Sie doch gleich Kon­takt mit uns auf!

Häu­fig gestell­te Fragen

Loader image

  • Grund­steu­er
  • Ver­si­che­run­gen (Sach- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung, Glas- und Feuerversicherung)
  • Was­ser
  • Abwas­ser
  • Warm­was­ser und Heizung
  • Abfall­be­sei­ti­gung
  • Stra­ßen- und Gebäu­de­rei­ni­gung
  • Gar­ten­pfle­ge
  • All­ge­mein­strom 
  • Auf­zugs­kos­ten
  • Kabel­an­schluss, Antenne
  • Haus­meis­ter­kos­ten
  • War­tungs­kos­ten
  • Schon­stein­fe­ger
  • Rauch­warn­mel­der Miete

Eine Prü­fung, ob Kos­ten umla­ge­fä­hig sind, erfolgt durch uns. Ger­ne bera­ten wir Sie auch, wel­che Kos­ten in der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung umge­legt wer­den sollen. 

Mie­ter und Ver­mie­ter sind ver­pflich­tet den Umla­ge­schlüs­sel im Miet­ver­trag zu vereinbaren. 

Wur­de kei­ne Ver­ein­ba­rung getrof­fen, sind die Betriebs­kos­ten gemäß § 556a (1) BGB „nach dem Anteil der Wohn­flä­che umzu­le­gen“. Betriebs­kos­ten, die von einem gemes­se­nen Ver­brauch oder erfass­ten Ver­ur­sa­chung durch den Mie­ter abhän­gen, sind nach einem Maß­stab umzu­le­gen, der dem unter­schied­li­chen Ver­brauch oder Ver­ur­sa­chung gerecht wird.

Soll­ten Sie sich nicht sicher sein, prü­fen wir für Sie nach, wel­chen Umla­ge­schlüs­seln abzu­rech­nen ist.

Die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist dem Mie­ter spä­tes­tens bis zum Ablauf des zwölf­ten Monats nach Ende des Abrech­nungs­zeit­raums zuzustellen.

Wir prü­fen Ihren Abrech­nungs­zeit­raum und erstel­len Ihre Neben­kos­ten­ab­rech­nung mög­lichst schnell, sodass Sie Ihre Frist ein­hal­ten können.

Der Abrech­nungs­zeit­raum beträgt gem. § 556a (1) BGB 12 Monate.

Wir küm­mern uns um die recht­zei­ti­ge Abrechnung.

Der Mie­ter kann eine for­mell feh­ler­haf­te Neben­kos­ten­ab­rech­nung zurück­wei­sen. Damit wäre eine Nach­for­de­rung nicht fäl­lig. Oder die Abrech­nung geht dem Mie­ter ver­spä­tet zu, auch dann wäre eine Nach­for­de­rung nicht fällig. 

Ihnen ent­steht so ein mög­li­cher­wei­se hoher finan­zi­el­ler Schaden.

Die Umla­ge der Haus­ne­ben­kos­ten auf Ihre Mie­ter muss aus­drück­lich im Miet­ver­trag ver­ein­bart wer­den. Sofern Sie kei­ne Ver­ein­ba­rung getrof­fen haben, gel­ten die Haus­ne­ben­kos­ten als bereits in der Mie­te ent­hal­ten. Die Umla­ge­ver­ein­ba­rung in Ihrem Miet­ver­trag kann die ein­zel­nen Haus­ne­ben­kos­ten ent­we­der nament­lich nen­nen oder auf die Auf­zäh­lung in § 2 der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung verweisen.

Ger­ne prü­fen wir Ihre Miet­ver­trä­ge, ob und wel­che Neben­kos­ten auf die Mie­ter umge­legt wer­den dürfen. 

Links

Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung BetrKV

Heiz­kos­ten­ver­ord­nung HeizkostenV

— Was sie brauchen —

Check­lis­te

Nut­zen sie unse­re Check­lis­te um zu erfah­ren, wel­che Unter­la­gen benö­tigt werden.

Kon­takt

Gui­do Jurock Immobilienverwaltung

Voge­sen­stra­ße 18
60529 Frank­furt am Main

Tele­fon: 069 – 95 77 50 41

e‑Mail: info@​jurock.​de

Kon­takt­for­mu­lar



    — Wir machen den Unterschied —

    Ihre Vor­tei­le

    Geschwin­dig­keit

    Die Abrech­nung der Betriebs­kos­ten erfolgt ein­fach und zügig.

    Sicher­heit

    Ihre Daten sind bei uns in guten Händen.

    Gewer­be

    Ein Aus­weis der Mehr­wert­steu­er ist natür­lich möglich.

    Fle­xi­bi­li­tät

    Bei uns sind sie nicht nur eine Num­mer. Wir bie­ten schnel­len und indi­vi­du­el­len Service.

    Kom­pe­tenz

    Wir rech­nen sowohl Woh­nun­gen
    als auch Gewer­be­ein­hei­ten ab.